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  Warum nicht rollern? 

 

Für den Radler eine Alternative zum Schieben

Seit 17 Jahren sind Teilbereiche der Ratinger Fußgängerzone für den Radverkehr frei gegeben. Welcher Radler möchte das noch missen? Auf der Ost-West-Verbindung (Hochstraße – Kirchgasse – Minoritenstraße) lässt sich seither das Zentrum ohne Schikanen erreichen. Die Nord–Süd–Richtung bietet dem Radler dagegen große Probleme. Dort heißt es in der inneren Bechemer Straße schlicht und einfach: Absteigen und schieben. Auch die Anbindung nach Norden, zum Medienzentrum und in die Friedhofstraße, ist mangelhaft. Also: entweder fahren oder schieben! Wie wäre es aber mir rollern?

rOLLERN MIT DEM rAD
Tipp für die Fußgängerzone: Wer mit dem Fuß zum Beispiel auf dem linken Pedal steht und rollert, fährt nicht mit dem Rad und kommt trotzdem gut voran.

Das Fahrrad als Roller zu verwenden ist nach Auffassung des ADFC zulässig – zumindest in weniger belebten Fußgängerbereichen. Roller dürfen als „Fortbewegungsmittel" nach § 24 StVO auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden – auch von Erwachsenen, so das OLG Oldenburg (Ss 186/96). „Wer mit dem rechten Bein auf dem linken Pedal steht und sich mit dem anderen Bein abstößt, benutzt das Fahrrad wie einen Roller. Er befindet sich nicht auf dem Fahrrad, sondern neben ihm, ähnlich wie ein schiebender Fußgänger", schreibt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn in der „Radwelt". Dass man beim Rollern das Fahrrad lenkt, mache daraus noch keine Fahrradfahrt, denn gesteuert werde auch ein Roller, so der Rechtsexperte weiter.

Zwei Oberlandesgerichte haben Radfahrer, die in der beschriebenen Weise über Zebrastreifen gerollert waren, dem Fußgängerverkehr zugeordnet. Diese Leitsätze müssen auch in Fußgängerzonen gelten. Das Fahrrad nimmt als „Roller" nicht mehr Platz ein als ein geschobenes Rad und stellt keine größere Gefahr dar als ein in der Fußgängerzone zugelassener Erwachsenen-Tretroller. Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht sind dennoch geboten, um Fußgänger nicht zu behindern, gerade in den stark frequentierten Bereichen einer Fußgängerzone.

Weitere Urteile rund ums Rad finden sich unter www.adfc.de in der Fahrradrechtdatenbank, in der ADFC-Mitglieder kostenlos recherchieren können. Die „Radwelt" erscheint alle zwei Monate und ist im ADFC–Mitgliedsbeitrag enthalten.

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