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Seit 17 Jahren sind Teilbereiche der Ratinger Fußgängerzone für den
Radverkehr frei gegeben. Welcher Radler möchte
das noch missen? Auf der Ost-West-Verbindung (Hochstraße – Kirchgasse –
Minoritenstraße) lässt sich seither das
Zentrum ohne Schikanen erreichen. Die Nord–Süd–Richtung bietet dem Radler
dagegen große Probleme. Dort heißt es in der
inneren Bechemer Straße schlicht und einfach: Absteigen und schieben. Auch
die Anbindung nach Norden, zum Medienzentrum und in die Friedhofstraße,
ist mangelhaft. Also: entweder fahren oder schieben! Wie wäre es aber mir rollern?
Tipp für die Fußgängerzone: Wer mit dem Fuß zum Beispiel auf dem
linken Pedal steht und rollert, fährt nicht mit dem Rad und kommt trotzdem gut voran.
Das Fahrrad als Roller zu verwenden
ist nach Auffassung des ADFC zulässig – zumindest in weniger belebten
Fußgängerbereichen. Roller dürfen als
Fortbewegungsmittel" nach § 24 StVO auf
Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt
werden – auch von Erwachsenen, so das OLG Oldenburg (Ss 186/96). Wer mit
dem rechten Bein auf dem linken Pedal steht und sich mit dem anderen Bein
abstößt, benutzt das Fahrrad wie einen Roller.
Er befindet sich nicht auf dem Fahrrad, sondern neben ihm, ähnlich wie ein
schiebender Fußgänger", schreibt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn in der
Radwelt". Dass man beim Rollern das
Fahrrad lenkt, mache daraus noch keine Fahrradfahrt, denn gesteuert werde
auch ein Roller, so der Rechtsexperte weiter.
Zwei Oberlandesgerichte haben Radfahrer, die in der beschriebenen
Weise über Zebrastreifen gerollert waren, dem Fußgängerverkehr zugeordnet.
Diese Leitsätze müssen auch in
Fußgängerzonen gelten. Das Fahrrad nimmt als
Roller" nicht mehr Platz ein als ein
geschobenes Rad und stellt keine größere Gefahr dar als ein in der Fußgängerzone
zugelassener Erwachsenen-Tretroller. Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht sind
dennoch geboten, um Fußgänger nicht zu behindern, gerade in den stark
frequentierten Bereichen einer Fußgängerzone.
Weitere Urteile rund ums Rad finden sich unter
www.adfc.de in der Fahrradrechtdatenbank, in der
ADFC-Mitglieder kostenlos recherchieren können. Die
Radwelt" erscheint alle zwei Monate und
ist im ADFC–Mitgliedsbeitrag enthalten.
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