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Von Joachim Gremm
Zum 1.9.1997 wurden Straßenverkehrsordnung (StVO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VwV–StVO) neu geregelt. In der neuen Fassung spielt die Förderung des Radverkehrs eine deutlich größere Rolle als früher. Besonders interessant erscheinen uns die Gestaltungsmöglichkeiten für Radwege und Einbahnstraßen. Für Fahrradstraßen gibt es jetzt ein eigenes Verkehrsschild.
Radwege: Benutzungspflicht eingeschränkt
Untersuchungen belegen, dass sich (bei gleicher Verkehrsbelastung) teilweise mehr Unfälle auf Straßen mit Radwegen ereignen, als auf solchen ohne Radweg. Ein schlecht geplanter oder in schlechtem Zustand befindlicher Radweg ist nämlich gefährlicher als gar kein Radweg. Aus diesem Grund ist dem ADFC die Benutzungspflicht gekennzeichneter Radwege schon immer ein Dorn im Auge. Wer sich auf der Straße sicher fühlt, sollte innerorts – so die Auffassung des ADFC – nicht auf einen u.U. unzulänglichen Radweg gezwungen werden.
In dieser Frage gibt es jetzt einen ersten Teilerfolg zu melden: Ein Radweg darf nach der geänderten StVO nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden, wenn seine Benutzung
- nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar (z.B. möglichst 2 Meter Breite)
- die Linienführung eindeutig, stetig und sicher
- sowie die Benutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist.
Die Radfahrer erkennen eine benutzungspflichtigen Radweg an den altbekannten blauen, runden Verkehrsschildern, die ein Fahrrad zeigen, evtl. kombiniert mit dem Fußgängersignet „Mutter mit Kind“. Fehlt dieses Schild, muss der Radweg nicht benutzt werden. Gleiches gilt für Seiten– und Schutzstreifen auf der Fahrbahn.
Vorschläge für Ratingen
Ein besonderer Problemfall in Ratingen ist der stark befahrene Radweg in der oberen Düsseldorfer Straße (zwischen Wall– und Pestalozzistraße): Schmal, zusätzliche eingeengt durch Bäume und Poller, Fußgänger, die sich vom ebenfalls schmalen Bürgersteig „verirren“ – und das alles im Zweirichtungsverkehr. Hier schlägt der ADFC vor, für den aus der Innenstadt kommenden Radverkehr die Benutzungspflicht aufzuheben, damit Radler auf die Straße ausweichen können. Wer sich dort nicht sicher fühlt, kann wie gewohnt auf dem Radweg fahren!
Einbahn– und Fahrradstraßen: Gegen den Strom
Wer regelmäßig mit dem Rad in der Hochstraße (Einbahnstraße in Gegenrichtung) und der Kirchgasse (Fahrradstraße) unterwegs ist, weiß deren Vorteile zu schätzen: statt erheblicher, teilweise unsicherer Umwege eine attraktive Streckenführung.
Vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen sieht die geänderte StVO die „Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung“ vor – zwar unter engen Vorraussetzungen und zunächst befristet bis Ende 2000, aber immerhin.
Die Straßenverkehrsabteilung im Rathaus hat sich nach geeigneten Straßen in Ratingen umgesehen. Fahrradbeauftrage Heike Finger: „Als erstes wird der Grashofweg in Ratingen–Homberg fahrradfreundlich ausgeschildert“. Bei anderen Straßen sieht sie dagegen noch Probleme bzw. einen Umgestaltungsbedarf. An die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen denkt man dagegen in der Stadtverwaltung derzeit nicht.
Fahrradstraßen haben sich mittlerweile in zahlreichen Städten bewährt, bisher sind sie aber nicht einheitlich gekennzeichnet. Daher hat die StVO jetzt ein eigenes Kennzeichen für Fahrradstraßen eingeführt.
Weitere Vorschläge für Ratingen
Bauchschmerzen bereitet uns seit langem das kurze Stück Lintorfer Straße vom Ende der Fußgängerzone bis zur Wallstraße. Denn jenseits liegt das Medienzentrum, dessen Abstellanlagen tagsüber überquellen. Eine Freigabe dieses Stücks Einbahnstraße für Radfahrer im Gegenverkehr wäre problematisch. Unser Vorschlag: Die paar Meter Bürgersteig so gestalten, dass ein kombinierter Geh– und Radweg möglich ist.
Da sich die Fahrradstraße in der Kirchgasse bewährt hat, sollte auch die Gruitstraße bis zur Wallstraße als Fahrradstraße eingerichtet werden (Anschluss an die Friedhofstraße!). Denn für Fahrräder gibt es immer noch keine in beiden Richtungen durchgehende „sichere“ Direktverbindung zwischen dem Zentrum und dem Norden mit den Schwimmbädern.
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